Rechtliche
Hinweise
1. Der Heiler ist verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für
einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit klassischer
Heilkunde verwechselt.
2. Will ein
Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist
hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle
eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation
notwendig.
3. Dasselbe
gilt, wenn Heiler Therapien oder Geräte in ihre Arbeiten
einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen.
Ebensowenig dürfen sie etwas verordnen oder empfehlen.
4. Nach geltendem
Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung dann, wenn
die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken.
5. Der Heiler
kann in der eigenen Praxis oder zu Hause arbeiten.
Die Zusammenarbeit
zwischen Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten und Heilern ist
mit der aktuellen Rechstlage wesentlich unkomplizierter für
alle, da jeder seinen eigenen Kompetenzbereich hat.
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